Herzlich Willkommen beim Kfz-Service & Abschleppdienst Gorzolla |
Geschrieben von Web Master
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Samstag, 12. Juni 2004 |
Sehr geehrte Kunden,
unsere Werkstatt bleibt trotz Coronavirus weiterhin als Dienstleister für Sie geöffnet.
Wir haben unseren Werkstattbetrieb so eingerichtet, dass unsere Mitarbeiter die strengen Hygienevorgaben einhalten können.
Wir sind seit 1986 selbstständig und für Sie da.
Wir führen folgende Arbeiten aus:
- Inspektionen
Auspuff /Bremsen
Klimaanlagen
Unfallinstandsetzung
Reifendienst
TüV / AU
Pannendienst und Abschleppdienst 24 Stunden
Abrechnung mit allen Versicherungen möglich
Wir arbeiten nur mit anerkannten Markenprodukten!!!

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Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. März 2020 )
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Falschparker müssen Abschleppkosten zahlen! |
Geschrieben von Administrator
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Freitag, 26. Juni 2009 |
Seid dem 05. Juni 2009 sind Abschleppunternehmer berechtigt Fahrzeuge, welche wegen falschen Parkens Abgeschleppt wurden, solange zurück zu halten bis die Abschleppkosten vollständig beglichen wurden.
Dies entschied der Bundesgerichtshof am 05. Juni 2009. Grundlage für dieses Urteil war das falsch Parken eines Fussballbegeisterten in Magdeburg. Dieser Parkte nach einem Einkauf weiterhin auf dem Parkplatz eines Einkaufzentrums und ging ins gegenüberliegende Fussballstadiion. Ein Abschleppunternehmer wurde anschliessend damit beauftragt das Fahrzeug abzuschleppen da es den Kundenparkplatz widerrechtlich nutze aber nicht in dem EKZ einkaufen seie.
Der Fahrzeug halter sah sich darin unfairbehandelt und ging bis zur höchsten Instanz dem BGH. Dieser entschied jedoch gegen den Kläger und gab dem Beklagten recht. Auch wenn er nicht unmitelbar den Verkehr auf dem Parkplatz behindert habe, habe der Betreiber des EKZ dennoch das recht das Fahrzeug abzuschleppen. Da durch dieses Kosten entstehen darf der Abschleppunternehmer das Fahrzeug solange als Pfand behalten bis der Fahrzeughalter das Fahrzeug auslöst.
Recht bekam der Fahrzeughalter jedoch bei den Inkassokosten welche der Abschleppunternehmer ihm wieder erstatten musste.
Nach zu lesen ist dieses Urteil auf der Internetseite des Bundesgerichthofes (www.bundesgerichtshof.de) und ebenfalls auch hier kann es heruntergeladen werden. Da der Bundesgerichtshof jedoch noch nicht das Urteil selber zum ausdruck zur Verfügung stellt können wir Ihnen nur die Pressemitteilung anzeigen.
Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08
AG Magdeburg – 151 C 2968/07 – Entscheidung vom 31. Januar 2008
LG Magdeburg – 1 S 70/08 – Entscheidung vom 8. Juli 2008
Download der Pressemitteilung |
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 26. Juni 2009 )
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